Zusammenfassung
Bei fehlerhafter Behandlung eines Kahnbeinbruchs mit der Folge einer Pseudoarthrose, eines Karpaltunnelsyndroms und einer dauerhaften Minderung der groben Kraftentfaltung mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit und die Freizeitgestaltung ist ein Schmerzensgeld von 15.000 € angemessen.
Das Bestehen einer Haftpflichtversicherung führt nur dazu, dass es für die Frage der Leistungsfähigkeit, die bei der Schmerzensgeldbemessung zugunsten des Schädigers berücksichtigt werden kann, nicht mehr auf die Vermögensverhältnisse des Schädigers ankommt erhöht aber nicht dessen Haftung.
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OLG Koblenz, Beschl. v. 6.1.2016 – 5 U 1148/15 (LG Trier). Höhe des Schmerzensgeldes bei fehlerhafter Behandlung eines Kahnbeinbruchs mit Dauerfolgen . MedR 35, 392–394 (2017). https://doi.org/10.1007/s00350-017-4604-2
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