Zusammenfassung
1. Eine berufsrechtliche Vorschrift, die ein Verbot der Zuweisung gegen Entgelt enthält, gehört nicht zu den wesentlichen Grundlagen deutschen Rechts.
2. Die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte ist eine Rechtsverordnung und damit eine unter dem einfachen Gesetz stehende Rechtsquelle. (Leitsätze des Bearbeiters).
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BGH, Beschl. v. 14.1.2016 – I ZB 8/15 (OLG Köln). Das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt im Verhältnis zum ordre public . MedR 34, 974–975 (2016). https://doi.org/10.1007/s00350-016-4460-5
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-016-4460-5