Skip to main content
Log in

Abrechnungsbetrug bei Erbringung von Speziallaborleistungen in ärztlicher Apparategemeinschaft

StGB §263; GOÄ §§1, 4

  • RECHTSPRECHUNG
  • Published:
Medizinrecht Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

1. Eine vertretbare Rechtsansicht ist keine Tatsache i.S. des Betrugstatbestandes. Ist man der (vertretbaren) Ansicht, abrechnen zu dürfen, täuscht man nicht über diese Ansicht, sondern tut mit der Rechnungsstellung gerade diese Ansicht kund.

2. Dem Merkmal “unter Aufsicht und nach fachlicher Weisung” i.S. des §4 Abs. 2 S. 1 GOÄ ist Genüge getan, wenn der Arzt durch sorgfältige Auswahl des nichtärztlichen Personals und dessen Einweisung Sorge dafür getragen hat, dass die Leistung ordnungsgemäß erbracht wird. Läuft alles ordnungsgemäß ab, nimmt der Arzt die Aufsicht “en passant” dadurch wahr, dass er dies (mittelbar) mitbekommt.

3. Es ist keine ständige und nicht einmal eine häufige Anwesenheit des Arztes in den Laborräumlichkeiten erforderlich. Die Erreichbarkeit des Arztes reicht aus. (Leitsätze des Bearbeiters)

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this article

Price excludes VAT (USA)
Tax calculation will be finalised during checkout.

Instant access to the full article PDF.

Author information

Consortia

Rights and permissions

Reprints and permissions

About this article

Check for updates. Verify currency and authenticity via CrossMark

Cite this article

LG Düsseldorf, Beschl. v. 9.10.2015 – 20 KLs 32/14 (nicht rechtskräftig). Abrechnungsbetrug bei Erbringung von Speziallaborleistungen in ärztlicher Apparategemeinschaft . MedR 34, 353–363 (2016). https://doi.org/10.1007/s00350-016-4284-3

Download citation

  • Published:

  • Issue Date:

  • DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-016-4284-3

Navigation