1. Maßgeblich für den ärztlichen Sorgfaltsmaßstab in Vorbereitung einer Anästhesie
ist der Facharztstandard zum Zeitpunkt der Behandlung. Ist dieser nach sachverständiger Einschätzung
gewahrt, lässt sich das nicht durch eine Jahre später vom Patient eingeholte aktuelle Herstellerempfehlung
entkräften, die keinen Bezug zu den maßgeblichen Umständen des konkreten Behandlungsfalls
hat.
2. Zur ärztlichen Aufklärungspflicht vor einer Plexusanästhesie.