Zusammenfassung
Die von der Rechtsprechung anerkannte Hinweis- und Aufklärungspflicht des Arztes bzgl. eines möglicherweise bestehenden Restrisikos einer Zeugung nach Vornahme einer Sterilisation trifft auch den Arzt, der das mit der Erstellung eines Spermiogramms verfolgte Ziel kennt. (Leitsatz der Bearbeiterin).
Author information
Consortia
Rights and permissions
About this article
Cite this article
OLG Köln, Hinweisbeschl. v. 2.10.2014 – 5 U 66/14 (LG Aachen). Arzthaftung bei fehlendem Hinweis auf ein bestehendes Restrisiko nach Anfertigung eines Spermiogramms . MedR 33, 522–524 (2015). https://doi.org/10.1007/s00350-015-4045-8
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-015-4045-8