Zusammenfassung
1. Änderungskündigung gegenüber dem bisherigen Chefarzt einer einheitlichen Abteilung der Inneren Medizin zur Aufteilung der Abteilung in zwei getrennte Kliniken mit den Schwerpunkten Gastroenterologie und Diabetologie einerseits und Kardiologie und konservative Intensivmedizin andererseits mit zwei Chefärzten.
2. Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Zuordnung der Behandlungsfälle.
3. Der entschädigungslose Verlust des privaten Liquidationsrechts des bisherigen alleinigen Chefarztes für den ihm nicht mehr unterstehenden Bereich nach Aufteilung führt nicht zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung.
4. Die Entwicklungsklausel im Chefarztvertrag stand der Änderungskündigung nicht entgegen.
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LAG Düsseldorf, Urt. v. 30.10.2013 – 12 Sa 692/13 (ArbG Krefeld). Änderungskündigung eines Chefarztes zur Aufspaltung der Klinik und Privatliquidation . MedR 32, 588–594 (2014). https://doi.org/10.1007/s00350-014-3780-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-014-3780-6