Zusammenfassung
Der Vertragsarzt hat nach dem ab dem 1.1.2009 geltenden Vergütungsrecht keinen Anspruch, dass diejenigen Leistungen, die innerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung aber außerhalb der Regelleistungsvolumina vergütet werden, von jeder Mengensteuerung freigestellt werden.
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BSG, Urt. v. 17.7.2013 – B 6 KA 45/12 R (LSG Bad.-Württ.). Zur Rechtmäßigkeit von Vergütungen für Leistungen, die innerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung honoriert werden, aber nicht Bestandteil der Regelleistungsvolumina sein sollten . MedR 32, 435–441 (2014). https://doi.org/10.1007/s00350-014-3736-x
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-014-3736-x