Zusammenfassung
1. Die “Konsensempfehlungen” aus dem Jahr 2005 entsprechen weiterhin dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft. Sie geben diesen mit dem Inhalt wieder, den an der Erarbeitung beteiligte Sachverständige in Übereinstimmung mit der Textauslegung als maßgeblich bezeichnen.
2. Es entspricht der Konstellation B 2 der “Konsensempfehlung”, wenn neben einem unteren Abschnitt ein zweiter Abschnitt der Lendenwirbelsäule von einer Chondrose oder einem Vorfall befallen ist und der Sachverständige den Zusammenhang mit beruflicher Belastung für wahrscheinlich erachtet. Der Befall eines Dritten Abschnitts ist nach den “Konsensempfehlungen” nicht allgemein erforderlich.
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Consortia
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LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11.7.2013 – L 6 U 59/11 (SG Dessau-Roßlau). Anerkennung als Berufskrankheit bei Befall von zwei Bandscheiben der Lendenwirbelsäule . MedR 32, 131–135 (2014). https://doi.org/10.1007/s00350-014-3632-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-014-3632-4