Zusammenfassung
1. Ein Bewerber kommt nur dann für die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in Betracht, wenn er den Willen hat, als Vertragsarzt am bisherigen Praxisort tätig zu werden.
2. Die Zulassungsgremien sind berechtigt, im Rahmen der Auswahl unter mehreren Bewerbern neben den im Gesetz aufgeführten Kriterien weitere Gesichtspunkte, wie etwa den der Versorgungskontinuität, zu berücksichtigen.
Author information
Consortia
Rights and permissions
About this article
Cite this article
BSG, Urt. v. 20.3.2013 – B 6 KA 19/12 R (Schlesw.-Holst. LSG). Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes – Anforderungen an den Fortführungswillen eines Bewerbers; Auswahlkriterien . MedR 31, 814–820 (2013). https://doi.org/10.1007/s00350-013-3589-8
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-013-3589-8