Zusammenfassung
Voraussetzung für die Aufnahme eines lediglich als Entwurf existierenden Krankenhauses in den Krankenhausplan ist das Vorliegen eines hinsichtlich seines Inhalts und seiner Realisierbarkeit hinreichend konkretisierten schlüssigen Konzepts. Dieses Konzept muss eine an §2 Nr. 1 KHG ausgerichtete Beschreibung des Krankenhauses wie auch die Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit anhand seiner personellen, räumlichen und medizinischen Ausstattung ermöglichen und erkennen lassen, dass die Finanzierung des Vorhabens hinreichend gesichert ist.
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VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.12.2012 – 9 S 2770/10 (VG Stuttgart). Aufnahme eines geplanten Krankenhauses in den Krankenhausplan . MedR 31, 800–803 (2013). https://doi.org/10.1007/s00350-013-3584-0
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