Zusammenfassung
Ein Tierarzt, der seine Pflichten aus einem Vertrag über die Ankaufsuntersuchung eines Pferdes verletzt und deshalb einen unzutreffenden Befund erstellt hat, haftet unabhängig von einer etwaigen Haftung des Verkäufers seinem Vertragspartner auf Ersatz des Schadens, der diesem dadurch entstanden ist, dass er das Pferd auf Grund des fehlerhaften Befundes erworben hat.
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BGH, Urt. v. 26.1.2012 – VII ZR 164/11 (OLG Schleswig). Haftung des Tierarztes für fehlerhaften Befund im Rahmen der Kaufuntersuchung . MedR 31, 727–728 (2013). https://doi.org/10.1007/s00350-013-3553-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-013-3553-7