Zusammenfassung
1. Rechtsgrundlage für Schadensersatzansprüche der Krankenkasse gegen einen Vertragszahnarzt wegen fehlerbehafteter prothetischer Versorgung ist auch im Primärkassenbereich der Gesamtzusammenhang der Regelungen des Bundesmantelvertrags-Zahnärzte.
2. Der Schadensersatzanspruch der Krankenkasse bei fehlerhaftem Zahnersatz setzt nur die Erstellung einer prothetischen Versorgung, die dem zahnärztlichen Standard nicht genügt, voraus; zudem muss eine Nachbesserung nicht möglich oder dem Versicherten nicht zuzumuten sein. Das Verschulden des Zahnarztes muss nicht festgestellt werden.
Author information
Consortia
Rights and permissions
About this article
Cite this article
BSG, Urt. v. 27.6.2012 – B 6 KA 35/11 R (LSG Nieders.-Bremen). Schadensersatzansprüche gegen Vertragszahnarzt bei fehlerhafter prothetischer Versorgung . MedR 31, 553–555 (2013). https://doi.org/10.1007/s00350-013-3492-3
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-013-3492-3