Zusammenfassung
1. Der Anspruch einer Krankenkasse auf teilweise Erstattung der gezahlten Gesamtvergütung kann nur bei Nichtigkeit der zugrunde liegenden Vergütungsregelung bestehen. Dies setzt einen qualifizierten Rechtsverstoß voraus, d.h. die offensichtliche Missachtung eines eindeutigen strikt-verbindlichen Verbots (st. Rspr. des Senats).
2. Ein qualifizierter Rechtsverstoß ist nicht gegeben, wenn verschiedene Auslegungen der Rechtsgrundlage der Vergütungsvereinbarung in Betracht kommen.
Author information
Consortia
Rights and permissions
About this article
Cite this article
BSG, Urt. v. 27.6.2012 – B 6 KA 33/11 R (BayLSG). Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung – Gesamtvergütung – Anspruch einer Krankenkasse auf teilweise Erstattung nur bei Nichtigkeit der zugrunde liegenden Vergütungsregelung – Voraussetzung eines qualifizierten Rechtsverstoßes – offensichtliche Missachtung eines eindeutigen strikt-verbindlichen Verbots – kein Rechtsverstoß bei verschiedenen Auslegungen der Rechtsgrundlage der Vergütungsvereinbarung . MedR 31, 455–458 (2013). https://doi.org/10.1007/s00350-013-3466-5
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-013-3466-5