Zusammenfassung
Das wirtschaftliche Interesse wird durch den durchschnittlichen Umsatz der Fachgruppe bestimmt. Der Maßstab der Umsätze des Sonderbedarfszugelassenen berücksichtigt nicht, dass die Zulassung ein in die Zukunft gerichteter Dauertatbestand mit wirtschaftlicher Bedeutung über viele Jahre hinweg ist und zu willkürlichen Ergebnissen je nach dem Zeitpunkt der Streitwertfestsetzung führen würde.
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Bay. LSG, Beschl. v. 26.10.2012 – L 12 KA 93/12 B (SG München). Streitwert bei Sonderbedarfszulassung . MedR 31, 128–129 (2013). https://doi.org/10.1007/s00350-012-3364-2
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