Zusammenfassung
1. Es ist ausreichend, wenn der Transfusionsmediziner vor der ersten Blutspende den Patienten ausführlich über die Risiken der Blutspende aufklärt.
2. Bei wiederholten Blutspenden ist keine erneute ausführliche mündliche Aufklärung geboten. Es reicht vielmehr aus, wenn der Patient Gelegenheit zu Rückfragen erhält und im Übrigen eine vorformulierte Einwilligungserklärung unterzeichnet. Es ist zu unterstellen, dass es sich sodann um einen voraufgeklärten Patienten handelt. (Leitsätze der Bearbeiterin)
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LG Essen, Urt. v. 1.10.2012 – 1 O 154/11. Zum Umfang der Aufklärung vor einer Blutspende durch den Transfusionsmediziner; Haftung für gesundheitliche Nachteile infolge eines Hämatoms . MedR 31, 112–113 (2013). https://doi.org/10.1007/s00350-012-3354-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-012-3354-4