Zusammenfassung
Stellt ein Nutzer eines Internetforums eine speziell auf seinen Gesundheitszustand bezogene Frage und beantwortet der ärztliche Experte diese Frage speziell bezogen auf den Gesundheitszustand des Anfragenden, liegt eine individuelle ärztliche Beratung vor. Diese wird nicht dadurch zu einer allgemeinen Information, dass der Nutzer aufgrund der Hinweise auf den Internetseiten nur eine allgemeine Information erwarten kann. (Leitsatz der Bearbeiterin)
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Ärztliches BerufsG Nieders., Urt. v. 7.3.2012 – BG 6/11. Medizinische Beratung im Internet und Verbot der Fernbehandlung . MedR 30, 839–840 (2012). https://doi.org/10.1007/s00350-012-3314-z
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-012-3314-z