Zusammenfassung
Eine Kassenärztliche Vereinigung ist nicht berechtigt, mit Rückforderungsansprüchen aus überhöhten Abschlagszahlungen gegen Honorarforderungen aufzurechnen, die erst nach Insolvenzeröffnung erarbeitet wurden.
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Consortia
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BSG. Unzulässigkeit der Aufrechnung der Kassenärztlichen Vereinigung gegen ärztliche Honorarforderungen gemäß §96 Abs. 1 Nr. 1 InsO . MedR 30, 476–479 (2012). https://doi.org/10.1007/s00350-012-3201-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-012-3201-7