Zusammenfassung
Ob ein Krankenhaus geeignet ist, einen vorhandenen Bedarf zu befriedigen, lässt sich grundsätzlich nur auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse beurteilen.
Offen bleibt, ob der Nutzungsgrad einer Klinik auch in dem Fall Aussagekraft für die Aufnahme der Bedarfsgerechtigkeit haben kann, wenn eine Überversorgung mit Krankenhausbetten in Rede steht. Denn gerade in diesem Fall werden möglicherweise alle in dem Versorgungsgebiet liegenden Kliniken, die die gleichen Fachabteilungen vorhalten, nicht hinreichend belegt sein.
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OVG Nordrh.-Westf.. Aufnahme in den Krankenhausplan . MedR 30, 470–473 (2012). https://doi.org/10.1007/s00350-012-3199-x
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