Zusammenfassung
1. Zur Zulässigkeit einer Regressklage, mit der der Haftpflichtversicherer eines im Vorprozess zum Schadensersatz gegenüber der Patientenseite verurteilten Geburtshelfers nunmehr im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs Regressansprüche gegen die Hebamme sowie einen anderen Frauenarzt geltend macht, nachdem im Ausgangsverfahren die dahingehende Klage des geschädigten Kindes ohne Erfolg geblieben war (Anschluss an RGZ 69, 422, 426).
2. Zu den Voraussetzungen einer ärztlichen Garantenstellung aus sog. faktischer Behandlungsübernahme, wenn in einer sich zuspitzenden Geburtssituation (hier: dramatischer Abfall der fetalen Herztöne) und während einer längeren Abwesenheit des Vertragsarztes der Kindesmutter ein anderer Frauenarzt (und Belegarzt) von der Hebamme in den Kreißsaal geholt wird.
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OLG Bamberg. Regress des Haftpflichtversicherers eines zum Schadensersatz verurteilten Belegarztes gegen Hebamme und für ihn während der Geburt einspringenden Arzt; Garantenstellung des einspringenden Arztes für den Geburtsverlauf . MedR 30, 460–465 (2012). https://doi.org/10.1007/s00350-012-3196-0
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-012-3196-0