Zusammenfassung
1. Ist in einer Drittanfechtungssituation im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die für sofort vollziehbar erklärte Dialysegenehmigung eines Vertragsarztes weder absehbar, ob diese rechtmäßig erteilt wurde, noch zu klären, ob der Dritte anfechtungsbefugt ist, kann es im Einzelfall bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung bleiben.
2. Ein unterstelltes Vertrauensverhältnis zwischen dem antragstellenden Vertragsarzt und Patienten kann einen Abwägungsfaktor zu Gunsten des Genehmigungsempfängers darstellen. (Leitsätze des Bearbeiters)
Author information
Consortia
Rights and permissions
About this article
Cite this article
LSG Nieders.-Bremen. Anfechtungsberechtigung und Interessenabwägung im einstweiligen Rechtsschutz gegen Dialysegenehmigung eines Dritten . MedR 30, 275–278 (2012). https://doi.org/10.1007/s00350-012-3123-4
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-012-3123-4