Zusammenfassung
Orientiert sich der für eine Arztpraxis zu zahlende Kaufpreis ausschließlich am Verkehrswert der fortgeführten Praxis, so ist in dem damit abgegoltenen Praxiswert der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt untrennbar enthalten. (Leitsatz des Bearbeiters)
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BFH. Zulassung als Vertragsarzt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung als wertbildender Faktor einer Arztpraxis . MedR 30, 278–280 (2012). https://doi.org/10.1007/s00350-012-3122-5
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-012-3122-5