Zusammenfassung
Wird bei einem gegen die Arzneimittelpreisbindung verstoßenden Kundenbindungssystem einer Apotheke (“Bonus-Taler”) die für zivilrechtliche Unterlassungsbegehren maßgebliche und sich aus dem Heilmittelwerbeund Wettbewerbsrecht ergebende “Spürbarkeitsschwelle” eindeutig und offenkundig nicht überschritten, darf dies bei einer aufsichtsbehördlichen Ermessensentscheidung nach dem Arzneimittelpreisrecht nicht ausgeblendet werden. Die demnach an der wettbewerbsrechtlichen “Spürbarkeitsschwelle” zumindest zu orientierende aufsichtsbehördliche “Eingriffsschwelle” ist aber überschritten, wenn eine Versandapotheke Einkaufsgutscheine mit einem betragsmäßigen Wert von 1,50 € pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel ausgibt.
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Nieders. OVG. Ausgabe von Einkaufsgutscheinen durch Apotheken bei preisgebundenen Arzneimitteln (“Bonus-Taler”) . MedR 30, 203–209 (2012). https://doi.org/10.1007/s00350-012-3108-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-012-3108-3