Zusammenfassung
1. Schutzgut des § 32 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte des Saarlandes v. 15. 12. 2004, welcher es dem Arzt nicht gestattet, von Patienten Geschenke oder andere Vorteile anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird, ist nicht nur die konkrete Unabhängigkeit des Arztes, sondern darüber hinaus das abstrakte Vertrauen in die Unabhängigkeit und Freiheit des ärztlichen Handelns.
2. Für den Eindruck, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird, kommt es auf tatsächlich konkretisierbare Zweifel eines objektiven Beobachters an, die die Unabhängigkeit der ärztli- chen Entscheidung angesichts der Zuwendung in Frage stellen. Nimmt ein Arzt von einer Patientin ein Geldgeschenk in erheblicher Höhe (hier: 476.000 €) an, welches den Jahresverdienst des Arztes um ein Vielfaches übersteigt, entsteht für einen objektiven Beobachter der Eindruck, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst ist. (Leitsätze des Bearbeiters)
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Ärztegerichtshof des Saarlandes. Ärztliches Berufsrecht: Annahme eines Geldgeschenks durch einen Arzt . MedR 29, 752–755 (2011). https://doi.org/10.1007/s00350-011-3041-x
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