Zusammenfassung
1. Existieren Zweifel am Bestehen eines Anordnungsanspruches, kommt es bei einem defensiven Drittwiderspruch auf die Widerspruchsbefugnis des Widerspruchsführers nicht an.
2. Eine gleichzeitige Nachbesetzung durch einen “Rollentausch” eines Hausarztinternisten mit einem fachärztlich tätigen Internisten innerhalb eines MVZs scheidet aus, wenn für den auf die Stelle des Hausarztinternisten gewechselten Arzt ein Antrag auf Genehmigung zur Erbringung arztgruppenfremder Leistungen nach § 73 Abs. 1 a S. 3 SGB V gestellt wird, um die bisher erbrachten fachinternistischen Leistungen weiter erbringen zu können. (Leitsätze des Bearbeiters)
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LSG Thüringen. Gleichzeitige Nachbesetzung zweier Arztstellen eines MVZs durch Ärztetausch . MedR 29, 747–752 (2011). https://doi.org/10.1007/s00350-011-3040-y
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-011-3040-y