Zusammenfassung
1. Die Zulassungsgremien verfügen bei der Entscheidung über eine Ermächtigung zum Betrieb einer Zweigpraxis über einen weiten, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum.
2. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Zulassungsgremien bei einem Kieferorthopäden im Hinblick auf eine große Entfernung zwischen Vertragszahnarztsitz und Zweigpraxis sowie eine geringe Präsenz am Ort der Zweigpraxis in einem engen Zeitfenster eine Verbesserung der Versorgung verneinen.
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BSG. Zweigpraxis: Beurteilungsspielraum; Entfernung zwischen Arztsitz und Zweigpraxis; Präsenz am Ort der Zweigpraxis . MedR 29, 742–746 (2011). https://doi.org/10.1007/s00350-011-3038-5
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-011-3038-5