Zusammenfassung
1. Ist unklar, ob eine Meralgia paraesthetica, ein Wurzelreizsyndrom der Lendenwirbelsäule oder beides vorliegt, darf der vom Arzt favorisierte Behandlungsweg (Bandscheibenoperation) nur beschritten werden, wenn er die konkrete Problemsituation und die beiden in Betracht kommenden, völlig unterschiedlichen Handlungsoptionen mit dem Patient erörtert.
2. Der ärztliche Hinweis, der Eingriff sei nur “relativ indiziert”, ist insoweit unzureichend, wenn dem Patient das konkrete medizinische Problem und die völlig unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten nicht aufgezeigt werden.
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OLG Koblenz. Umfang der Aufklärungspflicht bei nicht eindeutiger Befundlage . MedR 29, 512–514 (2011). https://doi.org/10.1007/s00350-011-2970-8
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-011-2970-8