Zusammenfassung
Die Regelungen des Vertragsarztrechts gelten grundsätzlich auch für die belegärztliche Tätigkeit. Dies gilt auch für Regelungen des EBM-Ä über die Zuordnung von spezialisierten fachärztlichen Leistungen zu einzelnen Arztgruppen und den damit verbundenen Ausschluss der Abrechenbarkeit der Leistungen für andere Arztgruppen.
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BSG. Regelungen des Vertragsarztrechts gelten grundsätzlich auch für belegärztliche Tätigkeit . MedR 29, 117–121 (2011). https://doi.org/10.1007/s00350-011-2854-y
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-011-2854-y