Zusammenfassung
1. Dass ein Anspruch teilweise bezifferbar ist, macht eine diesen Teil umfassende, insgesamt weiter greifende Feststellungsklage nicht unzulässig. Auch wird eine zulässig erhobene Feststellungsklage nicht dadurch (teilweise) unzulässig, dass im Laufe des Rechtsstreits eine Teilbezifferung möglich erscheint.
2. Zur inhaltlichen Bestimmtheit von Leistungs- und Feststellungsausspruch im Arzthaftungsprozess.
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OLG Koblenz. Zum Nebeneinander von Leistungs- und Feststellungsklage im Arzthaftungsprozess . MedR 28, 507–508 (2010). https://doi.org/10.1007/s00350-010-2709-y
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-010-2709-y