Skip to main content
Log in

MVZ/Zulassungsentziehung/Sofortvollzug

  • RECHTSPRECHUNG
  • Published:
Medizinrecht Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

1. Für Rechtsverstöße einer MVZ-GmbH (insbesondere Falschabrechnung) hat vorrangig dieses selbst einzustehen, auch wenn die Zuständigkeit für Abrechnungen etc. dem ärztlichen Leiter des MVZ übertragen worden war.

2. Bei gröblichen Pflichtverletzungen durch angestellte Ärzte eines MVZ geht die Entziehung der MVZ-Zulassung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dem bloßen Widerruf einer Anstellungsgenehmigung grundsätzlich vor. Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur, wenn die Widerrufsgründe ausschließlich in der Person des angestellten Arztes liegen und vom MVZ in keiner Weise zu vertreten sind.

3. Die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung ist ein gewichtiges Gemeinschaftsgut, das bei einer Entscheidung über den Sofortvollzug einer Zulassungsentziehung (Interessenabwägung) zu berücksichtigen ist.

4. Die sofortige Vollziehung einer Zulassungsentziehung soll generalpräventiv wirken (keine negative Vorbildwirkung).

5. Bei einer Zulassungsentziehung kann es verhältnismäßig sein, dem Betroffenen eine Auslauffrist zuzubilligen, um begonnene Therapien (zumindest teilweise) beenden zu können. (Leitsätze des Bearbeiters)

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this article

Price excludes VAT (USA)
Tax calculation will be finalised during checkout.

Instant access to the full article PDF.

Author information

Consortia

Rights and permissions

Reprints and permissions

About this article

Cite this article

LSG Berlin-Brdbg.. MVZ/Zulassungsentziehung/Sofortvollzug . MedR 28, 439–443 (2010). https://doi.org/10.1007/s00350-010-2692-3

Download citation

  • Published:

  • Issue Date:

  • DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-010-2692-3

Navigation