Zusammenfassung
1. An die Aufbereitung von Medizinprodukten der Kategorie “kritisch B2” sind erhöhte Anforderungen zu stellen. Hierzu gehört eine maschinelle thermische Reinigung und Desinfektion aller Teile mit direktem Gewebekontakt.
2. Das öffentliche Interesse an einem größtmöglichen Schutz vor Infektionsrisiken überwiegt das wirtschaftliche Interesse des Aufbereiters auch dann, wenn die Infektionsgefahr relativ unwahrscheinlich ist; die generelle Gefährdungslage bei Anwendung nicht validierter Verfahren im Rahmen der Aufbereitung reicht aus. (Leitsätze des Bearbeiters)
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OVG Nordrh.-Westf.. Aufbereitung von kritischen Medizinprodukten . MedR 28, 273–276 (2010). https://doi.org/10.1007/s00350-010-2638-9
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-010-2638-9