Skip to main content
Log in

Kein Vorschussanspruch des Patienten zur Beseitigung von Zahnmängeln; kein Erstattungsanspruch bei versäumtem Nacherfüllungsverlangen

  • RECHTSPRECHUNG
  • Published:
Medizinrecht Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

1. Da eine § 637 Abs. 3 BGB entsprechende Vorschrift dem Recht des Dienstvertrages fremd ist, steht dem Patient kein Anspruch auf Kostenvorschuss für die anderweitig geplante Revisionsbehandlung zu.

2. Lässt der Patient einen Mangel durch einen anderen Zahnarzt beseitigen, ohne dem erstbehandelnden Arzt zuvor ergebnislos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt zu haben, kann er nicht gemäß § 326 Abs. 2 S. 2, Abs. 4 BGB (analog) die Erstattung der vom zuerst tätigen Arzt ersparten Aufwendungen für die Mangelbeseitigung verlangen.

3. Seinen Honoraranspruch verliert der Arzt nur dann, wenn seine Leistung derart unbrauchbar ist, dass sie der völligen Nichtleistung gleichsteht (hier verneint).

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this article

Price excludes VAT (USA)
Tax calculation will be finalised during checkout.

Instant access to the full article PDF.

Author information

Consortia

Rights and permissions

Reprints and permissions

About this article

Cite this article

OLG Koblenz. Kein Vorschussanspruch des Patienten zur Beseitigung von Zahnmängeln; kein Erstattungsanspruch bei versäumtem Nacherfüllungsverlangen . MedR 28, 263–264 (2010). https://doi.org/10.1007/s00350-010-2635-z

Download citation

  • Published:

  • Issue Date:

  • DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-010-2635-z

Navigation