Zusammenfassung
Ein Arzt, dem die medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik gemeinsam mit einem weiteren Oberarzt übertragen ist, erfüllt nicht die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe Ä3 1. Alternative nach § 12 TV-Ärzte.
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LAG Düsseldorf. Eingruppierung als Oberarzt bei geteilter Verantwortung für einen selbstständigen Funktionsbereich . MedR 28, 118–120 (2010). https://doi.org/10.1007/s00350-009-2586-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-009-2586-4