Zusammenfassung
Die Möglichkeit des Widerrufs einer (zahn-)ärztlichen Approbation wegen Fehlverhaltens knüpft an die Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit des Betreffenden an. Stellt das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung wegen Widerrufs der Approbation auf beide Widerrufstatbestände ab, muss der Antrag auf Zulassung der Berufung Darlegungen zu beiden Tatbeständen enthalten.
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OVG Nordrh.-Westf.. Anforderungen an den Antrag auf Zulassung der Berufung im Verfahren betreffend den Widerruf der ärztlichen Approbation . MedR 27, 751–753 (2009). https://doi.org/10.1007/s00350-009-2550-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-009-2550-3