Zusammenfassung
Die Führung einer chirurgischen Praxis durch einen hoch verschuldeten Arzt über nahezu drei Jahre ohne wirksame Berufshaftpflichtversicherung wegen Nichtzahlung der fälligen Prämien stellt ein berufsrechtswidriges Verhalten dar, das mit einer Geldbuße zu ahnden ist. (Leitsatz des Bearbeiters)
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Consortia
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Bezirksberufsgericht f. Ärzte in Stuttgart. Ausübung der ärztlichen Tätigkeit ohne Berufshaftpflichtversicherung . MedR 27, 693–694 (2009). https://doi.org/10.1007/s00350-009-2533-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-009-2533-4