Zusammenfassung
Aus der Rechtsnatur eines Krankenhausaufnahmevertrages lässt sich nicht herleiten, dass das von dem Patienten geschuldete Honorar am Behandlungsort zu entrichten ist. Bei Zahlungsklagen aus einem Krankenhausaufnahmevertrag bestimmt sich der Erfüllungsort nach dem Wohnsitz des Patienten.
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LG Hagen. Gerichtsstand bei Zahlungsklagen aus einem Krankenhausaufnahmevertrag . MedR 27, 675–677 (2009). https://doi.org/10.1007/s00350-009-2526-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-009-2526-3