Zusammenfassung
1. Es stellt keinen Behandlungsfehler dar, wenn einer erfahrenen und fachgerecht ausgebildeten Medizinischtechnischen Assistentin für Radiologie intravenöse Injektionen zur Vorbereitung von Diagnosemaßnahmen übertragen werden, sofern für eine regelmäßige Kontrolle und Überwachung durch den Arzt Sorge getragen wird.
2. Ein Patient ist vor einer intravenösen Injektion in die Ellenbogenbeuge über das Risiko von Nervenirritationen aufzuklären.
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OLG Dresden. Delegationsfähigkeit von intravenösen Injektionen auf Medizinisch-technische Assistenten für Radiologie (MTRA) . MedR 27, 410–413 (2009). https://doi.org/10.1007/s00350-009-2442-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-009-2442-6