Zusammenfassung
1. Der Anforderungskatalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an Datenbanken und Software für Vertragsarztpraxen als Grundlage für eine wirtschaftliche Verordnungsweise bewegt sich in dem ihm vom Gesetz vorgegebenen Rahmen.
2. Eine doppelt belegte Funktionstaste einer Arztsoftware zur Verordnung von Arzneimitteln, die bei Eingabe des Codes für die diagnostische Erkrankung die Öffnung eines Werbefensters mit einem Verordnungsvorschlag für das beworbene Medikament auslöst, vermischt in unzulässiger Weise Werbung und Funktion.
Author information
Consortia
Rights and permissions
About this article
Cite this article
SG Berlin. Unzulässige Vermischung von Werbung und Funktion bei einer Arztsoftware . MedR 27, 303–304 (2009). https://doi.org/10.1007/s00350-009-2407-9
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-009-2407-9