Abstrakt
Bedient sich ein Arzt nicht nur vorübergehend der Mithilfe eines Berufskollegen, so erzielt er Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn er nicht eigenverantwortlich dessen Tätigkeiten überwacht und wenn der Berufskollege auch nicht als Mitunternehmer tätig ist.
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FG Köln. Gewerbliche Tätigkeit eines Laborarztes – Beschäftigung eines eigenverantwortlich tätigen freien Mitarbeiters – . MedR 26, 320–322 (2008). https://doi.org/10.1007/s00350-008-2180-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-008-2180-1