Abstrakt
1. Ist eine Prothetik mangelhaft, muss der erstbehandelnde Zahnarzt Fehler und Versäumnisse nachbehandelnder Kollegen substantiiert darlegen, wenn deren Verantwortlichkeit nach der Art des Mangels fern liegt.
2. Mängel der Prothetik können den Vertragsrücktritt des Patienten rechtfertigen und den Zahnarzt zur Rückzahlung der Vergütung verpflichten.
Author information
Consortia
Rights and permissions
About this article
Cite this article
OLG Koblenz. Zur Darlegungslast und Haftung des erstbehandelnden Zahnarztes, der behauptet, Mängel einer Prothetik seien erst durch nachbehandelnde Ärzte verursacht worden . MedR 26, 298–300 (2008). https://doi.org/10.1007/s00350-008-2175-y
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-008-2175-y