Abstrakt
Fahrten eines Selbständigen von seiner Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück stellen eine „private“ Nutzung des Kraftfahrzeuges dar. In diesem Fahrzeug befindliche Zweitgeräte unterfallen deshalb nicht gesondert der Rundfunkgebührenpflicht. (Leitsatz der Bearbeiterin)
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Consortia
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VG Göttingen. Keine Rundfunkgebühr für den Praxisweg. MedR 25, 742–743 (2007). https://doi.org/10.1007/s00350-007-2083-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-007-2083-6