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Aufklärung bei Medikamentenwechsel und Entscheidungskonfliktdarlegung im Prozess ohne Anhörungsmöglichkeit des Patienten

  • RECHTSPRECHUNG
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Medizinrecht Aims and scope Submit manuscript

Abstrakt

1. Der Arzt hat den Patienten vor dem ersten Einsatz eines Medikaments, dessen Wirksamkeit in der konkreten Behandlungssituation zunächst erprobt werden soll, über dessen Risiken vollständig aufzuklären, damit der Patient entscheiden kann, ob er in die Erprobung überhaupt einwilligen oder ob er wegen der möglichen Nebenwirkungen darauf verzichten will.

2. Kann ein Patient zu der Frage, ob er bei zutreffender ärztlicher Aufklärung in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, nicht persönlich angehört werden (hier: wegen schwerer Hirnschäden), so hat das Gericht aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob der Patient aus nachvollziehbaren Gründen in einen ernsthaften Entscheidungskonflikt geraten sein könnte.

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BGH. Aufklärung bei Medikamentenwechsel und Entscheidungskonfliktdarlegung im Prozess ohne Anhörungsmöglichkeit des Patienten. MedR 25, 718–722 (2007). https://doi.org/10.1007/s00350-007-2075-6

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-007-2075-6

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