Abstrakt
1. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt auch im Vertragsarztrecht nicht voraus, dass die Praxis des antragstellenden Vertragsarztes von der Schließung oder Insolvenz bedroht ist.
2. Unterlassungsansprüche hinsichtlich integrierter Versorgungsmodelle nach dem SGB V können nicht auf das UWG oder GWB gestützt werden.
3. Die Frage, ob postoperative Betreuungspauschalen innerhalb integrierter Versorgungsformen gegen das berufsrechtliche Verbot der Zuweisung gegen Entgelt (§ 31 MBO-Ärzte) verstoßen, bedarf grundsätzlich einer gründlichen Prüfung im Hauptsacheverfahren. (Leitsätze des Bearbeiters)
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Schlesw.-Holst. LSG. Postoperative Betreuungspauschalen innerhalb der Integrierten Versorgung. MedR 25, 566–569 (2007). https://doi.org/10.1007/s00350-007-2021-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-007-2021-7