Skip to main content
Log in

Unterhaltsaufwand für ein unerwünschtes Kind – Schutzbereich, Voraussetzungen, Schadensumfang

  • RECHTSPRECHUNG
  • Published:
Medizinrecht Aims and scope Submit manuscript

Abstrakt

a) In den Schutzbereich eines auf Schwangerschaftsverhütung gerichteten Vertrages zwischen Arzt und Patientin ist nicht nur ein ehelicher, sondern auch der jeweilige nichteheliche Partner einbezogen, der vom Fehlschlagen der Verhütung betroffen ist.

b) Eine Ersatzpflicht des Arztes besteht in derartigen Fällen auch dann, wenn die gegenwärtige berufliche und wirtschaftliche Planung der Mutter durchkreuzt wird und die zukünftige Planung nicht endgültig absehbar ist; einer abgeschlossenen Familienplanung in dem Sinne, dass auch die hypothetische Möglichkeit eines späteren Kinderwunsches völlig ausgeschlossen sein muss, bedarf es nicht.

c) Der Tatrichter darf bei der Bemessung des Betreuungsunterhaltsschadens einen Zuschlag in Höhe des Barunterhaltsschadens (135 Regelbetrag-Verordnung) als angemessenen Schadensausgleich ansehen, sofern nicht die Umstände des Falles eine abweichende Bewertung nahe legen.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this article

Price excludes VAT (USA)
Tax calculation will be finalised during checkout.

Instant access to the full article PDF.

Author information

Consortia

Rights and permissions

Reprints and permissions

About this article

Cite this article

BGH. Unterhaltsaufwand für ein unerwünschtes Kind – Schutzbereich, Voraussetzungen, Schadensumfang. MedR 25, 540–543 (2007). https://doi.org/10.1007/s00350-007-2011-9

Download citation

  • Issue Date:

  • DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-007-2011-9

Navigation