Abstrakt
1. Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären (§ 162 Abs. 2 S. 2 VWGO), auch nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen in der Hauptsache.
2. Die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren ist anzuerkennen bei der Bevollmächtigung eines Anwalts durch Zahnärzte, die sich gegen das Heranziehungssystem für den zahnärztlichen Notfalldienst wenden.
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OVG Nordrh.-Westf.. Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Zuziehung eines Bevollmächtigten im verwaltungsrechtlichen Vorverfahren. MedR 25, 54–56 (2007). https://doi.org/10.1007/s00350-006-1844-y
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-006-1844-y