Abstrakt
Hat der Schuldner Forderungen auf Vergütung gegen die Kassenärztliche Vereinigung abgetreten oder verpfändet, so ist eine solche Verfügung unwirksam, soweit sie sich auf Ansprüche bezieht, die auf ärztlichen Leistungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beruhen.
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BGH. Forderungsabtretung an die Kassenärztliche Vereinigung/Insolvenzverfahren. MedR 25, 44–47 (2007). https://doi.org/10.1007/s00350-006-1840-2
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-006-1840-2