Abstrakt
1. Ein Irrtum i.S. des § 263 StGB setzt bei vertragsärztlichen Abrechnungen nicht voraus, dass der jeweilige Mitarbeiter der KV hinsichtlich jeder einzelnen geltend gemachten Position die positive Vorstellung hatte, sie sei der Höhe nach berechtigt. Es genügt die stillschweigende Annahme, die ihm vorliegende Abrechnung sei insgesamt „in Ordnung“.
2. Zur verjährungsunterbrechenden Wirkung eines Durchsuchungsbeschlusses bei Verdacht des Abrechnungsbetruges. (Leitsätze des Bearbeiters)
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BGH. Zum Irrtumsnachweis beim Abrechnungsbetrug. MedR 24, 721–725 (2006). https://doi.org/10.1007/s00350-006-1813-5
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-006-1813-5