Abstrakt
1. Die Entscheidung des Krankenhausarztes, zwischen der ärztlichen Aufklärung eines Patienten über eine Linksherzkatheteruntersuchung mit Einsetzung eines Stents und diesem Eingriff 24 Stunden zu warten, ist vertretbar mit der Folge, dass der aus diesem Grunde erfolgte Krankenhausaufenthalt notwendig ist und die Krankenkasse dessen Kosten zu übernehmen hat.
2. Die Aufklärung über eine solche Untersuchung hat in der Regel durch den Arzt zu erfolgen, der den Eingriff vornimmt.
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LSG Rheinl.-Pfalz. Notwendige Zeitdauer zwischen ärztlicher Aufklärung und Eingriff bei Herzkatheteruntersuchung. MedR 24, 740–742 (2006). https://doi.org/10.1007/s00350-006-1778-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-006-1778-4