Abstrakt
Die öffentlich-rechtliche Bindung des Honoraranspruchs kann nicht dadurch unterlaufen werden, dass ein Vertragsarzt, zu dessen vertragsärztlichen Pflichten die Rückzahlung überzahlten Honorars gehört, sich durch Gründung einer Gemeinschaftspraxis dieser Verpflichtung entzieht. (Leitsatz des Bearbeiters)
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Consortia
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LSG Nordrh.-Westf.. Aufrechnung des Schuldsaldos eines früher allein praktizierenden Vertragsarztes nach Eintritt in eine GP mit Honoraransprüchen der GP durch die KV. MedR 24, 310–313 (2006). https://doi.org/10.1007/s00350-006-1675-x
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-006-1675-x