Abstrakt
1 . Die nur teilweise Aufhebung einer Zulassungsbeschränkung für Vertragsärzte bei Wegfall der Überversorgung in einem Planungsbereich ist rechtmäßig.
2. Die Auswahl unter mehreren Zulassungsbewerbern allein nach Maßgabe der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Zulassungsanträge (sog. “Windhundprinzip”) genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein faires Verfahren für den Berufszugang nicht.
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BSG. Vertragsärztliche Zulassung/Teilöffnung in gesperrten Gebieten/“Windhundprinzip”. MedR 23, 666–671 (2005). https://doi.org/10.1007/s00350-005-1538-x
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-005-1538-x