Abstrakt
Grundsätzlich ist im Arzthaftungsprozess zu den entscheidungserheblichen medizinischen Streitfragen Sachverständigenbeweis zu erheben. Das Gericht darf sich in der Regel nicht darauf beschränken, statt eines Sachverständigen sachverständige Zeugen zu hören.
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Consortia
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OLG Koblenz. Beweiserhebungspflicht im Arzthaftungsprozess; Ersetzung des Sachverständigenbeweises durch Vernehmung ärztlicher Zeugen. MedR 23, 473–474 (2005). https://doi.org/10.1007/s00350-005-1481-x
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00350-005-1481-x